Reisebedingungen für Pauschalreisen – Sommer BUSTOURISTIK – 2019

Sehr geehrte Kunden,

die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und Sommer Bustouristik, nachstehend “SB” abgekürzt, im Buchungsfall  ab dem 01. 07. 2018 zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)  und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.

Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.

  1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtung des Kunden

1.1. Für alle Buchungswege gilt:

  1. Grundlage des Angebots von SB und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von SB für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
  2. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von SB vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von SB vor, an das SB für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, soweit SB bezüglich des neuen Angebots auf die Änderungen hingewiesen und seine vertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist SB die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
  3. Die von SB gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 – 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
  4. Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigene, soweit er eine eigene entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, per SMS oder per Telefax erfolgt, gilt:

  1. Solche Buchungen (außer mündliche und telefonische) sollen mit dem Buchungsformular von SB erfolgen (bei E-Mails durch Übermittlung des ausgefüllten und unterzeichneten Buchungsformulars als Anhang). Mit der Buchung bietet der Kunde SB den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 10 Werktage gebunden.
  2. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch SB zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird SB dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechende Reisebestätigung in Textform übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Artikel 250  § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsabschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.

1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für Vertragsabschluss:

  1. Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung von SB erläutert.
  2. Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, der Nutzung erläutert wird.
  3. Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.
  4. Soweit der Vertragstext von SB  im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
  5. Mit Bestätigung des Buttons (der Schaltfläche) “zahlungspflichtig buchen” bietet der Kunde SB den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde 10 Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden.
  6. Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Wege bestätigt.
  7. Die Übermittlung der Buchung durch Bestätigung des Buttons “zahlungspflichtig buchen” begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. SB ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.
  8. Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung von SB beim Kunden zustande.
  9. Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Kunden durch Bestätigung des Buttons “zahlungspflichtig buchen”  durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Pauschalreisevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Reisebestätigung beim Kunden am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf, soweit dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit de Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon Abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeit zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. SB wird dem Kunden zusätzlich eine Ausfertigung der Reisebestätigung in Textform übermitteln.

1.4. SB weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsabschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.

  1. Bezahlung

2.1. SB und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer 30 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.

2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/ oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl SB zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistung bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist SB berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.

  1. Änderung von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen

3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von SB nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind SB vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

3.2. SB ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.

3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrages geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von SB gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von SB gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.

3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte SB für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

  1. Preiserhöhung; Preissenkung

4.1. SB behält sich nach Maßgabe der § 651f BGB  und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit

  1. eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
  2. eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- und Flughafengebühren, oder
  3. eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltende Wechselkurs sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.

4.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern SB den Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.

4.3. Die Preiserhöhungen berechnen sich wie folgt:

  1. Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach 4.1.a) kann SB den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
    1. Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann SB vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen
    2. Andernfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann SB vom Kunden verlangen.
  2. Bei Erhöhung der Steuern und sonstiger Abgaben gem. 4.1.b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
  3. Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 4.1.c) kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die reise dadurch für SB verteuert hat.

4.4. SB ist verpflichtet, dem Kunden/ Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in 4.1.a) – c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsabschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für SB führt. Hat der Kunde/ Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von SB zu erstatten. SB darf jedoach von dem zu erstattenden Mehrbetrag die SB tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. SB hat dem Kunden/ Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

4.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig.

4.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8% ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von SB gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von SB gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.

  1. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/ Stornokosten

5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber SB unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.

5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt die Reise nicht an, so verliert SB den Anspruch auf den reisepreis. Statt dessen kann SB eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von SB unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. SB hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige  Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Unter Beachtung des Zeitpunktes des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden bei SB wird die pauschale Entschädigung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:

Flugpauschalreisen mit Linien- oder Charterflug

bis 30 Tage vor Reiseantritt 20 %
vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30 %
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40 %
vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 55 %
bei Rücktritt am Anreisetag oder bei Nichtanreise 90 %

 

Busreisen

bis 45 Tage vor Reiseantritt 10 %
vom 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30 %
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50 %
vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 75 %
ab dem 7. Tag und bei Nichtanreise 80 %

 

See- und Flusskreuzfahrten

bis 30. Tag vor Reiseantritt 25 %
vom 29. bis. 22. Tag vor Reiseantritt 40 %
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 60 %
vom 14. bis 1. Tag vor Reiseantritt 80 %
am Anreisetag und bei Nichtanreise 90 %

 

5.3. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, SB nachzuweisen, das SB überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von SB geforderte Entschädigungspauschale.

5.4. SB behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit SB nachweist, dass SB wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist SB verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

5.5. Ist SB infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat SB unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, zu leisten.

5.6. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von SB durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, das statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie SB 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.

5.7. Der Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rücktrittskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.

  1. Umbuchungen

6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderung hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil SB keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann SB bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt vom Kunden pro von der Umbuchung betroffenen Reisenden erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsgelt jeweils bis zu dem Zeitpunkt des Beginns der zweiten Stornostaffel der jeweiligen Reiseart gemäß vorstehender Regelung in Ziffer 5 € 20,00 pro betroffenen Reisenden.

6.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 5  zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

  1. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

7.1. SB kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:

  1. Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von SB  beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.
  2. SB hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.
  3. SB ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
  4. Ein Rücktritt von SB später als 4 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.

7.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 5.6. gilt entsprechend.

  1. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

8.1. SB kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von SB nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf eine Verletzung von Informationspflichten von SB beruht.

8.2. Kündigt SB, so behält SB den Anspruch auf den Reisepreis; SB muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die SB aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

  1. Obliegenheiten des Kunden/ Reisenden

9.1. Reiseunterlagen

Der Kunde hat SB oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von SB mitgeteilten Frist erhält.

9.2. Mängelanzeige/ Abhilfeverlangen

  1. Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
  2. Soweit SB  infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651 n BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651 n BGB geltend machen.
  3. Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von SB vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von SB vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an SB unter der mitgeteilten Kontaktstelle von SB zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von SB bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen
  4. Der Vertreter von SB ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies Möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

9.3. Fristsetzung vor Kündigung

Will der Kunde/ Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in 651 i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651 l BGB kündigen, hat er SB zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von SB verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

9.4. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln & Fristen zum Abhilfeverlangen

  1. Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige (P.I.R.) Der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und SB können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten.
  2. Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich SB, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadensanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchstabe a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.
  1. Beschränkung der Haftung

10.1. Die vertragliche Haftung von SB für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftung unberührt.

10.2. SB haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistung so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von SB sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651 b, 651 c, 651 w und 651 y BGB bleiben hierdurch unberührt. SB haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von SB unsächlich geworden sind.

  1. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat

Ansprüche nach den § 651 i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/ Reisende gegenüber SB geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.

  1. Information zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen

12.1. SB informiert den Kunden bei der Buchung entsprechend der EU – Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.

12.2. Steht/ stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist SB verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald SB weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird SB den Kunden informieren.

12.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird SB den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.

12.4. Die entsprechend der EG – Verordnung erstellte “Black List” (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf den Internetseiten von SB oder direkt über http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/airban/index_de.htm abrufbar und in den Geschäftsräumen von SB einzusehen.

  1. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

13.1. SB wird den Kunden/ Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.

13.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/ Reisenden. Dies gilt nicht, wenn SB nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

13.3. SB haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde SB mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass SB eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

  1. Alternative Streitbeteiligung; Rechtswahl und Gerichtsstand

14.1. SB weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeteiligung darauf hin, dass SB nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeteiligung teilnimmt. SB weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online – Streitbeteiligungs – Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

14.2. Für Kunden/ Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/ Reisenden und SB die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/ Reisende können SB ausschließlich an deren Sitz verklagen.

14.3. Für Klagen von SB gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von SB vereinbart.

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© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt;

Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e. V.  und Noll & Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart / München, 2018

Reiseveranstalter ist:
Sommer Bustouristik
Inhaber: Burkhard Sommer
Hohe Straße 20
17207 Röbel/ Müritz
Tel:   03 99 31 / 5 95 28   Fax:  03 99 31 / 5 95 26
E-Mail: sommer-bustouristik@t-online.de
Stand dieser Fassung:  November 2017

Reisebedingungen für Pauschalreisen – Sommer BUSTOURISTIK – 2019